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Unser Selbstverständnis und unsere Arbeitsweise

Leitbild und Satzung

Das Leitbild des Arbeiter-Samariter-Bundes

Der ASB ist als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation politisch und konfessionell ungebunden. Wir helfen allen Menschen – unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit.

1. Wir helfen hier und jetzt.

2. Der ASB ist eine freiwillige Hilfsorganisation und ist als Wohlfahrtsverband unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden. Sein Ursprung und seine Geschichte sind mit der deutschen Arbeiterbewegung eng verbunden. Er bekennt sich zum freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat.

3. Der ASB ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die anderen Menschen helfen wollen. Auf diesen Grundlagen beruht ein vielfältiges Angebot, das sich am Hilfebedarf und an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Er bietet seine Hilfe ohne Ansehen der politischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit an.

4. Der ASB verfolgt selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

5. Seine Dienstleistungen erbringt der ASB unter Einhaltung von Qualitätsstandards, die er ständig weiterentwickelt. Der ASB passt seine Hilfeleistungen fortlaufend den Bedürfnissen seiner Kunden und den sozial- und gesundheitspolitischen Problemlagen an.

6. Der ASB kann seine Aufgaben nur verwirklichen, wenn er verantwortungsbewusste und motivierte freiwillig Engagierte sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich gewinnt. Er gewährt ihnen die geeigneten Rahmenbedingungen und den nötigen Gestaltungsspielraum. Sie arbeiten gleichwertig und vertrauensvoll zusammen. Dabei tritt der ASB für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein.

7. Einen wesentlichen Beitrag zur Hilfeerbringung leisten seine Mitglieder. Ihnen gibt die demokratische Struktur des ASB als Mitgliederorganisation die Möglichkeit, über Grundfragen zu entscheiden. Dabei hat das freiwillige Engagement, das auch die ehrenamtliche Mitwirkung in Gremien umfasst, eine besondere Bedeutung. Der ASB setzt sich für Strukturen ein, die den Stellenwert unentgeltlicher Bürgerarbeit in der Gesellschaft stärken. Ein wichtiger Bestandteil ist hierbei auch die Förderung junger Menschen und ihre Heranführung an den ASB.

8. Die Dienstleistungen des ASB sollen den Menschen zugute kommen. Dieses Ziel bestimmt seine Regeln und Strukturen. Wesentliche Elemente sind die Rahmenvorgaben zur wirtschaftlichen Transparenz und die Selbstverpflichtung zur Einhaltung eines Ehrenkodex.

9. Die föderale Struktur ermöglicht es dem ASB, seine Aufgaben dort zu erfüllen, wo seine Hilfe gebraucht wird. Sie führt zu Flexibilität in der Gestaltung der Hilfe, die die Gliederungen eigenverantwortlich unter Wahrung der Einheitlichkeit des Verbandes erbringen. Die innerverbandliche Zusammenarbeit schafft Synergien und stärkt den Zusammenhalt.

10. Der ASB unterstützt die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den freien Verbänden. In gemeinsamer Verantwortung für die sozialen Belange soll die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Verbände gewahrt bleiben.

Die Vereinssatzung

Die Satzung des ASB Königstein/Pirna e.V. regelt die grundlegenden Aspekte der Vereinsarbeit wie z. B. den Zweck, die Aufgaben, die Gemeinnützigkeit, die Mitgliedschaft und die Organe (Mitgliederversammlung, Vorstand, Geschäftsführung, Kontrollkommission).

Auszug aus der aktuellen Vereinssatzung vom 20.01.2026

 

§ 1 Name, Erkennungszeichen, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Arbeiter-Samariter-Bund“, Ortsverband Königstein/Pirna e.V.

(2) Das Erkennungszeichen des Vereins ist ein rotes lang gezogenes „S" im gelben Kreuz auf rotem Untergrund in Verbindung mit den Großbuchstaben „ASB" in gelber Schriftfarbe und roter Buchstabenumrandung und dem Namen „Arbeiter-Samariter-Bund" in roter Schriftfarbe.

(3) Der Verein hat seinen Sitz in Pirna. Die Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden erfolgte unter der Nummer VR 20266. Der Gerichtsstand ist Pirna.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 - Wesen und Aufgaben

(1) Der Verein ist eine regionale Gliederung des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der sich als freiwillige Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband der parteipolitisch und konfessionell unabhängigen Erbringung von Sozialdienstleistungen bei Not- und Unglücksfällen, der Wohlfahrtspflege, des Gesundheitswesens sowie der Jugend- und Familienhilfe mit jeweils inkludierter Aus-, Fort- und Weiterbildung widmet.

(2) Der Zweck des Vereins ist:

1. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege;

2. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;

3. die Förderung der Erziehung und Berufsbildung;

4. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;

5. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;

6. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mild tätiger Zwecke.

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

1. die Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten zur Leistungserbringung im Rahmen des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege, der Behindertenhilfe, der Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und Kinder sowie ähnlicher sozialer Einrichtungen und Dienste,

2. die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des Fahrdienstes für die Beförderung von kranken, alten und behinderten Menschen sowie schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen,

3. die Sicherstellung eines Mahlzeitendienstes für betreute und sonstige hilfebedürftige Menschen,

4. die Ausbildung der Mitglieder und der Bevölkerung in fachgerechter Erster Hilfe und Krankenpflege,

5. die Ausbildung von Rettungs-, Betriebssanitätern, Sanitäts- und Ersthelfern,

6. die Ausbildung und Mitwirkung im Katastrophenschutz.

(4) Die satzungsmäßige Leistungserbringung des Vereins erfolgt innerhalb des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

§ 3 - Sicherung der Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Davon unberührt bleibt die angemessene Erstattung von Aufwendungen, welche den Mitgliedern durch die Wahrnehmung der satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins entstehen. Für solche Tätigkeiten können angemessene Aufwandsentschädigungen auch pauschal gewährt werden.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(...)