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Unser Selbstverständnis und unsere Arbeitsweise

Leitbild und Satzung

Das Leitbild des Arbeiter-Samariter-Bundes

Der ASB ist als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation politisch und konfessionell ungebunden. Wir helfen allen Menschen – unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit.

1. Wir helfen hier und jetzt.

2. Der ASB ist eine freiwillige Hilfsorganisation und ist als Wohlfahrtsverband unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden. Sein Ursprung und seine Geschichte sind mit der deutschen Arbeiterbewegung eng verbunden. Er bekennt sich zum freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat.

3. Der ASB ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die anderen Menschen helfen wollen. Auf diesen Grundlagen beruht ein vielfältiges Angebot, das sich am Hilfebedarf und an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Er bietet seine Hilfe ohne Ansehen der politischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit an.

4. Der ASB verfolgt selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

5. Seine Dienstleistungen erbringt der ASB unter Einhaltung von Qualitätsstandards, die er ständig weiterentwickelt. Der ASB passt seine Hilfeleistungen fortlaufend den Bedürfnissen seiner Kunden und den sozial- und gesundheitspolitischen Problemlagen an.

6. Der ASB kann seine Aufgaben nur verwirklichen, wenn er verantwortungsbewusste und motivierte freiwillig Engagierte sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich gewinnt. Er gewährt ihnen die geeigneten Rahmenbedingungen und den nötigen Gestaltungsspielraum. Sie arbeiten gleichwertig und vertrauensvoll zusammen. Dabei tritt der ASB für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein.

7. Einen wesentlichen Beitrag zur Hilfeerbringung leisten seine Mitglieder. Ihnen gibt die demokratische Struktur des ASB als Mitgliederorganisation die Möglichkeit, über Grundfragen zu entscheiden. Dabei hat das freiwillige Engagement, das auch die ehrenamtliche Mitwirkung in Gremien umfasst, eine besondere Bedeutung. Der ASB setzt sich für Strukturen ein, die den Stellenwert unentgeltlicher Bürgerarbeit in der Gesellschaft stärken. Ein wichtiger Bestandteil ist hierbei auch die Förderung junger Menschen und ihre Heranführung an den ASB.

8. Die Dienstleistungen des ASB sollen den Menschen zugute kommen. Dieses Ziel bestimmt seine Regeln und Strukturen. Wesentliche Elemente sind die Rahmenvorgaben zur wirtschaftlichen Transparenz und die Selbstverpflichtung zur Einhaltung eines Ehrenkodex.

9. Die föderale Struktur ermöglicht es dem ASB, seine Aufgaben dort zu erfüllen, wo seine Hilfe gebraucht wird. Sie führt zu Flexibilität in der Gestaltung der Hilfe, die die Gliederungen eigenverantwortlich unter Wahrung der Einheitlichkeit des Verbandes erbringen. Die innerverbandliche Zusammenarbeit schafft Synergien und stärkt den Zusammenhalt.

10. Der ASB unterstützt die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den freien Verbänden. In gemeinsamer Verantwortung für die sozialen Belange soll die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Verbände gewahrt bleiben.

Die Vereinssatzung

Die Satzung des ASB Königstein/Pirna e.V. regelt die grundlegenden Aspekte der Vereinsarbeit wie z. B. den Zweck, die Aufgaben, die Gemeinnützigkeit, die Mitgliedschaft und die Organe (Mitgliederversammlung, Vorstand, Geschäftsführung, Kontrollkommission).

Auszug aus der aktuellen Vereinssatzung vom 15.07.2021

(...)
§ 1 - Name, Erkennungszeichen, Sitz, Geschäftsjahr, Zweck

(1) Der Verein führt den Namen “Arbeiter-Samariter-Bund“, Ortsverband Königstein/Pirna, eingetragener Verein (e. V.), abgekürzt ASB.
(2) Erkennungszeichen des Ortsverbandes ist ein rotes, langgezogenes “S“ im gelben Kreuz auf rotem Untergrund, in Verbindung mit dem Namen Arbeiter-Samariter-Bund e. V.
(3) Der Sitz des Ortsverbandes befindet sich in Pirna/Sa. Eingetragen ist er unter der Vereinsregisternummer 20226 in Dresden. Der Gerichtsstand ist Pirna.
(4) Der Tätigkeitsbereich des Ortsverbandes umfasst den politischen Bereich des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
(5) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(6) Der Zweck des Vereins ist:

1. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege;
2. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
3. die Förderung der Erziehung und Berufsbildung;
4. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
5. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
6. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.

(...)

§ 2 - Wesen und Aufgabe

(1) Der Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Königstein/Pirna e. V. ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

1. Ausbildung seiner Mitglieder und der Bevölkerung in fachgerechter Erster Hilfe und Krankenpflege,
2. Ausbildung von Rettungssanitätern und Sanitätshelfern,
3. Ausbildung von Erst-Helfern und Betriebssanitätern,
4. Übernahme von Aufgaben im Krankentransport, Rettungsdienst, Sanitätsdienst und Fahrdienst für Behinderte,
5. Mitarbeit in Fragen des Arbeitsschutzes in Betrieben,
6. Ausbildung und Mitarbeit im Katastrophenschutz,
7. Durchführung von Aufgaben im Gesundheitswesen. Mitarbeit auf allen Gebieten der Gesundheitsvorsorge sowie der offenen und geschlossenen Fürsorge,
8. Unterhaltung von Krankenanstalten, Pflegeheimen, Altenheimen, Alten und Seniorenwohnheimen, Altenwohnungen, Altenkurheimen, Behinderteneinrichtungen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendheimes, Zufluchtsstätten, Sozialstationen und ähnlichen Einrichtungen,
9. Durchführung von sozialen Diensten und Freizeitmaßnahmen für Alte und Behinderte,
10. Jugendarbeiten.

(3) Der Arbeiter-Samariter-Bund verfolgt selbstlos ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 - Sicherung der Gemeinnützigkeit

(1) Die Mittel des Arbeiter-Samariter-Bund dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Arbeiter-Samariter-Bund erhalten, ausgenommen hiervon ist die angemessene Erstattung von Aufwendungen, die den Mitgliedern durch die Wahrnehmung der satzungsmäßigen Aufgaben des Arbeiter-Samariter-Bund entstehen. Für solche Tätigkeiten können angemessene Aufwandsentschädigungen auch pauschal gewährt werden.
(2) Der Arbeiter-Samariter-Bund darf keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.

(...)