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Frauen- und Kinderschutzhaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Unser Frauen- und Kinderschutzhaus ist ein Schutz- und Zufluchtsort für Frauen und deren Kinder, die von körperlicher, sexueller, seelischer, sozialer oder ökonomischer Gewalt bedroht oder betroffen sind. Unser Schutzhaus steht allen Frauen und ihren Kindern ungeachtet ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit offen. Unser Haus bietet Ihnen und Ihren Kindern geschützten Wohnraum und eine gewaltfreie Umgebung, hier können Sie zur Ruhe zu kommen und neue Perspektiven entwickeln. Ein erfahrenes Team bestehend aus Sozialpädagoginnen und Erzieherinnen steht Ihnen und Ihren Kindern zur Seite!

Werden Sie...

...beleidigt oder gedemütigt?

...gegen Ihren Willen festgehalten, mit Gegenständen beworfen oder geschlagen?

...abgeschottet oder wird Ihnen der Kontakt nach außen verwehrt?

...ständig kontrolliert?

...gegen Ihren Willen zu Sex gezwungen?

...gestalkt?

Dies sind Formen von Gewalt an Frauen und deren Kindern, die immer auch direkt oder indirekt betroffen sind.

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, an der Situation etwas zu ändern? Nehmen Sie vertraulich und diskret Kontakt mit uns auf! Wenn nötig treffen wir uns an einem vereinbarten, diskreten Ort. Gemeinsam besprechen wir Ihre aktuelle Situation und überlegen, welcher Weg für die Bewältigung der Krisensituation möglich und hilfreich ist.​​​​​​

Unser Haus stellt sich vor...

Insgesamt stehen sieben Familienplätze zur Verfügung. Die Zimmer sind wohnlich und zweckmäßig ausgestattet. Sie versorgen sich und ihre Kinder selbst und organisieren Ihren Alltag eigenverantwortlich. Alle Zimmer sind abschließbar, so dass die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl gewahrt bleiben. Des Weiteren stehen drei Bäder, eine separate Dusche, ein Gemeinschaftsraum und eine Gemeinschaftsküche zur Verfügung. Mitgebrachte Kinder finden in unserem Haus einen Rückzugsraum der eigens auf ihre Bedürfnisse angepasst ist. 

Unser  Haus ist verkehrsgünstig zu erreichen. Diverse Einkaufsmöglichkeiten befinden sind in unmittelbarer Nähe. Das Mitbringen von Haustieren ist leider nicht erlaubt. Das Zusammenleben wird durch eine Hausordnung geregelt. Das Team ist täglicher Ansprechpartner und unterstützt Sie ihr Leben (wieder) eigen- und selbstständig in die Hand zu nehmen. 

Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und deren Kinder ist die Adresse des Schutzhauses anonym und darf nicht weitergegeben werden. 

Unsere Unterstützungsangebote

  • Wir bieten Ihnen und Ihren Kindern einen anonymen und geschützten Wohnraum.
  • In einer  gewaltfreien Umgebung  besteht  die Möglichkeit zur Ruhe zu kommen um neue  Zukunftsperspektiven zu entwickeln.
  • Wir begleiten und unterstützen bei Behörden und Antragstellungen.
  • Wir unterstützen bei der Weitervermittlung in geeignete und weiterführende Hilfen.
  • Wir unterstützen und beraten zur Alltagsgestaltung und Erziehung der Kinder.
  • Wir sind behilflich bei neuer Wohnungssuche und begleiten beim Übergang in eigenen Wohnraum.

Was sollten Sie (wenn möglich) mitbringen?

Denken Sie bitte - wenn möglich - an wichtige Unterlagen und Dokumente und persönliche Sachen, wenn Sie zu uns in Frauen- und Kinderschutzhaus kommen:

  • Personalausweis/Pässe/Aufenthaltsbescheinigungen

  • Krankenversicherungskarten

  • Einkommensnachweise bzw. aktuelle Bewilligungsbescheide

  • Kindergeldnummer

  • Geburts- und Heiratsurkunden  

  • Bekleidung  für Sie und Ihre Kinder

  • Lieblingsspielzeug/Plüschtier  Ihrer Kinder

  • ggf. Schulsachen der Kinder

  • Geld um sich versorgen zu können

Auch wenn Sie im Notfall nichts mitnehmen können, kommen Sie trotzdem zu uns! 

Kontaktaufnahme im Notfall

Telefon 03501 54 71 60  (24 h)

Wenn Sie zunächst nicht anrufen können oder möchten, erreichen Sie uns auch per E-Mail unter ?Al0mf$yntxpPJ`wGIhq4[1@zT8|d.g\b{V]#[|0N$SUi[dh5RD&hc3#W[vO$|dCDmN{V=k`8. Wir werden ihre Anfragen auf alle Fälle beantworten.

Bei einem akuten Notfall wenden sie sich bitte direkt an die

örtliche Polizei (Telefon 110)

oder an die

Rettungsleitstelle (Telefon 0351 50 12 10).

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Frauen- und Kinderschutzhaus im Landkreis SOE


Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.